Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Teppichpflege Braun GmbH & Co. KG, nachfolgend „Anbieterin“:
1.1. Die Anbieterin bietet Kunden Wasch- und Pflege-Leistungen für Teppiche (nachfolgend „Teppich“ oder „Reinigungsgut“) sowie hiermit verbundene Leistungen, wie z. B. einen Abhol- und Lagerservice oder Reparaturleistungen für Reinigungsgut an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Anbieterin und ihren Kunden.
1.2. Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Ein Kunde ist Verbraucher, soweit die Bestellung der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche zwischen der Anbieterin und Kunden abgeschlossenen Verträge. Abweichende vertragliche Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern einer Geltung durch die Anbieterin nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1. Der Kunde hat die Anbieterin auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an die Anbieterin hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzu- wirken, dass vor Übergabe der Teppiche Fremdkörper, wie z. B. Stifte oder Teile hiervon, Nadeln u. ä. entfernt sind.
2.2. Wünscht der Kunde die Abholung oder Rücklieferung des Reinigungsguts durch die Anbieterin, vereinbaren die Parteien hierfür entsprechende Termine.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person zu den vereinbarten Abhol- und Rückgabeterminen anzutreffen ist, der Anbieterin für die Abholung Zugang zum Reinigungsgut verschafft wird und dass das Reinigungsgut zur Abholung gerollt und verschnürt bereitliegt.
3. Eingangskontrolle, Rücktrittsrecht
3.1. Die Anbieterin unterzieht das Reinigungsgut nach Eingang in ihren Räumlichkeiten einer Eingangskontrolle. Im Zuge dieser Eingangskontrolle wird das
Reinigungsgut durch die Anbieterin vermessen (siehe Ziffer 5.3) und eventuelle Beschädigungen und/oder Verschmutzungen festgestellt.
Die Anbieterin wird nach der Eingangskontrolle den Kunden informieren, wenn sie im Rahmen der Eingangskontrolle feststellt, dass der Teppich aufgrund seiner Materialeigenschaften nicht reinigungsfähig ist. Als nicht reinigungsfähig gilt ein Teppich z.B., wenn durch die Reinigung ein Einlaufen des Teppichs mit einer Maßänderung über 3 %, das Einlaufen von Bordüren (Verziehen des Teppichs), Ausdünstungen nach Reinigung (z. B. bei Rückenbeschichtungen mit Latex in schlechter Qualität), eine dauerhafte Verfärbung, Verlust von Färbungen und Drucken und/oder aufgrund von Vorschäden (z. B. Pilzbefall, Mottenbefall, Stockflecken) weitere Beschädigungen (z. B. Durchbrechen des Teppichs) drohen oder wenn Flecken oder Staubablagerungen erkennbar nicht (z. B. bei Rückenbeschichtungen mit Latex in schlechter Qualität) oder nur unter Inkaufnahme der vorgenannten Risiken entfernbar sind.
3.2. Der Kunde ist in einem solchen Fall berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Anbieterin anzuweisen, trotz der drohenden Schäden die Reinigung durchzuführen. Wird die Reinigung auf Weisung des Kunden hindurchgeführt, so haftet die Anbieterin nicht für gleichwohl entstehende Schäden am Reinigungsgut.
4. Durchführung der Leistungen, Rückgabe
4.1. Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt sachgemäß und schonend.
4.2. DieParteienvereinbarenbeiAnnahmedesReinigungsgutsdurchdieAnbieterineinenTermin,zudemdieReinigungsleistungendurchgeführtseinsollen 4.3. Die Rückgabe des Reinigungsguts erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Abholauftrag oder Lieferschein). Anderenfalls hat der
Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von einem Monat nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Im Fall der Rücklieferung des Reinigungsguts gemäß Ziffer 2.2, muss der Termin zur Rücksendung innerhalb dieser Frist liegen. Erfolgt die Abholung nicht binnen dieser Frist und Ist der Anbieterin zusätzlich der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist sie zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4.4. Offensichtliche Mängel, offensichtliche Fehlmengen und/oder Falschlieferungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe des Teppichs gerügt werden.
5. Preise und Zahlungen
5.1. Es gelten die in der Preisliste für die gewählte Reinigung jeweils ausgewiesenen Preise. Die genannten Preise bezeichnen den Grundpreis der jeweiligen
Leistung je Quadratmeter Fläche des Reinigungsguts. Der Endpreis der vom Kunden bestellten Leistungen ist das Produkt der Faktoren Grundpreis und Fläche des Reinigungsguts in Quadratmetern (Endpreis = Grundpreis x Fläche des Teppichs in Quadratmetern). Maßgeblich für die Berechnung der Fläche ist die Vermessung des Teppichs durch die Anbieterin im Rahmen der Überprüfung des Teppichs bei Ankunft des Teppichs in den Geschäftsräumen der Anbieterin (siehe Ziffer 5.3).
5.2. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für den Versand und die Verpackung werden gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen.
5.3. Die Feststellung der tatsächlichen Fläche (Abrechnungsgrundlage) des Teppichs nimmt die Anbieterin bei der Eingangskontrolle (siehe Ziffer 3) vor. Die Fläche des Teppichs umfasst die Fläche des Teppichs im liegenden Zustand inklusive der Fransen.
5.4. Zusätzliche Leistungen, z. B. Reparaturarbeiten, werden nach gesonderter Beauftragung erbracht. Die Anbieterin erteilt hierzu auf Anfrage unter Angabe eines Kostenvoranschlags ein individuelles Angebot.
5.5. Das Entgelt für die erbrachte Reinigungsleistung sowie alle ggf. anfallenden zusätzlichen Kosten werden dem Kunden nach Erbringung der Leistung mit Rückgabe des Teppichs in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung der Anbieterin gelten für alle Mangel-, Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden
sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden:
a) wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch die Anbieterin oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Anbieterin eine Garantie übernommen hat,
c) die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Anbieterin, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie d) nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
6.2. Die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren
Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3. Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsguts verursacht wurden und die die Anbieterin nicht durch
eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper oder durch den Teppichen gehörige Zubehörteile wie z.B. Nadeln, Sicherheitsnadeln, Stifte und Teile von Stiften etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsguts, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder die Anbieterin dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass – je nach Material - ein Einlaufen von Teppichen bis zu 3 % auch bei fachgerechter Reinigung normal ist.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1. Das Rechtsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat keinen allgemeinen Gerichts-
stand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin. Die Anbieterin ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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